- zur Nachzahlung verpflichten
- предл.
юр. обязать к дополнительной выплате
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
Frachtrecht, internationales — Frachtrecht, internationales. Inhalt: I. Geschichtliches, Geltungsgebiet, Wesen und Anwendbarkeit des IÜ. – II. Der internationale Frachtvertrag. Sein Abschluß und Inhalt. – III. Ansprüche aus dem internationalen Frachtvertrag. – IV. Rückgriff. – … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Belgien [2] — Belgien (Geschichte). I. Älteste Geschichte. Der Ländercomplex, welcher das jetzige Königreich B. ausmacht, gehörte zur Römerzeit seinem größten Theile nach zu der Provinz Belgica (Gallia Belgica), s.d., welche indeß noch andere, nicht zu B.… … Pierer's Universal-Lexikon
Eisenbahnverkehr — ist nach der für das Deutsche Reich maßgebenden Ausdrucksweise (in Oesterreich bezeichnet man umgekehrt gerade dies als Eisenbahnbetrieb) der Inbegriff alles desjenigen, was von seiten der Bahnverwaltung und ihrer Organe geschieht, um die durch… … Lexikon der gesamten Technik
Jüdische Gemeinde Talheim — Das Talheimer Judenschloss: Der westliche Teil des Oberen Schlosses, der ab 1778 von Juden bewohnt war. Die Jüdische Gemeinde in Talheim im Landkreis Heilbronn in Baden Württemberg entstand 1778, nachdem zuvor nur vereinzelt Juden in Talheim… … Deutsch Wikipedia
Feuerversicherung — (Brandversicherung, auch Feuer oder Brandassekuranz), Versicherung gegen Feuersgefahr, bezweckt, gegen bare Gegenleistung (Prämie) den Schaden zu ersetzen, der an dem versicherten Gegenstand durch Feuersbrunst (Schadenfeuer), Blitzschlag, unter… … Meyers Großes Konversations-Lexikon